Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

JMP DENTAL GmbH
Trinkäcker 5
D-73271 Holzmaden

Stand: 1. April 2014

  1. Geltungsbereich, Allgemeines
    • 1.1. Für sämtliche Geschäftsbeziehungen, Lieferungen, Leistungen und Angebote der jmp-dental GmbH finden aus-schließlich die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen Anwendung. Die Liefer- und Zahlungsbedingungen werden vom Kunden/Besteller/ Vertragspartner der jmp-dental GmbH (nachfolgend einheitlich als „Vertragspartner“ bezeichnet) mit Auftragserteilung, spätestens jedoch mit Entgegennahme der ersten Lieferung oder Leistung, anerkannt und gelten in der jeweils gültigen Fassung für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung.
    • 1.2. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden selbst bei Kenntnis keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner mehrfach versucht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einzubeziehen und auch dann wenn jmp-dental GmbH nicht ausdrücklich widerspricht. Der Ausschluß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gilt auch dann, wenn die Liefer- und Zahlungsbedingungen zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten. In diesem Fall gilt die gesetzliche Regelung.
    • 1.3. Unternehmer im Sinne der Liefer- und Zahlungsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen die jmp-dental GmbH Vertrags in Geschäftsbeziehung tritt, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln.
  2. Angebote und Bestellungen
    • 2.1 Die Angebote der jmp-dental GmbH, auch in Prospekten, Anzeigen und dergleichen, sind stets unverbindlich und freibleibend und zwar auch bezüglich der Preisangaben und Lieferfristen. Änderungen der Ware in technischer Hinsicht sowie in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
      Ist der Vertragspartner Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Hersteller als vereinbart. Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seiner Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache, stellen gegenüber Unternehmern keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
    • 2.2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Vertragspartner verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die jmp-dental GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei der jmp-dental GmbH anzunehmen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die jmp-dental GmbH den Auftrag entweder schriftlich bestätigt oder, soweit eine schriftliche Bestätigung nicht erfolgt, die Annahme durch die Auslieferung der Ware an den Vertragspartner zum Ausdruck bringt.
    • 2.3. Von der jmp-dental GmbH zur Verfügung gestellte Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Dateien, Unterlagen und sonstige Informationen sind vertraulich zu behandeln. Die jmp-dental GmbH behält sich daran die Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorhergehenden schriftlichen Zustimmung durch die jmp-dental GmbH.
  3. Lieferung, Liefer- und Leistungsfristen
    • 3.1. Die Kosten für Versicherung, Verpackung, Versand und Zollgebühren werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt. Der Versand der Ware erfolgt per Post, Paketdienst und dergleichen nach Wal der jmp-dental GmbH ab Lager.
    • 3.2. Lieferfristen sind ausschließlich bei einer schriftlichen Bestätigung der jmp-dental GmbH verbindlich. Ist eine Liefer- oder Leistungsfrist vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum des Vertragsschlusses, jedoch nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung des Vertragspartners bei der jmp-dental GmbH.
    • 3.3. Für die Einhaltung der Liefer- oder Leistungsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Die Einhaltung der Liefer- oder Leistungsfrist durch die jmp-dental GmbH setzt in jedem Fall die Erfüllung der Vertragspflichten des Vertragspartners voraus.
    • 3.4. Treten bei der jmp-dental GmbH oder bei Vorlieferanten der jmp-dental GmbH Hindernisse außerhalb des Einfluss-bereichs der jmp-dental GmbH auf, wie z.B. höhere Gewalt, hoheitliche Eingriffe, Aus- und/oder Einfuhrverbote, Arbeitskämpfe, Verzögerungen oder Ausfall der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile, verlängert sich die Liefer- und Leistungsfrist auch bei bereits bestehendem Liefer- oder Leistungsverzug angemessen. Wird die Lieferung oder Leistung aufgrund derartiger Ereignisse dauernd unmöglich, ist die jmp-dental GmbH berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind in diesem Fall ausgeschlossen.
    • 3.5. Überschreitungen von Lieferterminen oder Lieferfristen berechtigen den Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Vertragspartner der jmp-dental GmbH erfolglos eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat. Die Nachfristsetzung hat schriftlich zu erfolgen. Weitergehende Rechte und Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen, es sei denn, die Überschreitung der Lieferfrist beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    • 3.6. Bei Transportschäden sind offene Mängel sofort schriftlich und versteckte Mängel innerhalb von sieben Kalendertagen bei dem Überbringer zu melden. Die besonderen Mängelrügevorschriften des Warenüberbringers sind zu beachten. Die Meldung ist der jmp-dental GmbH zusammen mit einem Schadensprotokoll unverzüglich zuzusenden.
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
    • 4.1. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preislisten der jmp-dental GmbH zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer, ist die jmp-dental GmbH berechtigt, nach Vertragsschluß eintretende Mehrbelastungen wie beispielsweise neue oder erhöhte Zölle, Steuern, sonstige Abgaben, Frachterhöhungen oder anderweitige Kostensteigerungen etc. an den Vertragspartner durch Preiserhöhungen weiterzuberechnen.
    • 4.2. Der Kaufpreis wird fällig innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum und ist ohne jeden Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Leistung ist der Zahlungseingang bei der jmp-dental GmbH. Erfolgt die Zahlung nicht in bar, so hat die Zahlung per Banküberweisung unter Nennung der Kunden- und Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Die jmp-dental GmbH behält sich die Annahme von Wechseln und Schecks für jeden Einzelfall vor. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Forderung gilt erst nach Einlösung oder Gutschrift der Zahlung als erfüllt. Alle entstehenden Spesen oder sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
    • 4.3. Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnet die jmp-dental GmbH Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gegenüber Unternehmern und im übrigen 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.
    • 4.4. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und/oder sonstigen Leistungsverweigerungsrechten nur mit unbestrittenen rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig und nur, wenn diese in dem abgeschlossenen Kaufvertrag begründet sind.
    • 4.5. Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer, ist die jmp-dental GmbH bei Zahlungsverzug sowie bei begründeter Besorgnis wesentlicher Vermögensverschlechterung oder Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners berechtigt, die Lieferung auszusetzen oder nach Wahl der jmp-dental GmbH die sofortige Vorauszahlung, aller, auch nicht fälliger, Forderungen einschließlich gestundeter und solcher aus Wechseln oder entsprechenden Sicherheiten zu beanspruchen.
      Kommt der Vertragspartner dem Verlangen nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer angemessenen, von der jmp-dental GmbH zu setzenden Frist nach, ist die jmp-dental GmbH berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und dem Vertragspartner der jmp-dental GmbH entstandene und noch entstehende Kosten sowie entgangenen Gewinn zu berechnen sowie die Waren auf Kosten des Vertragspartners sofort zurückzuholen.
  5. Rückgaberecht
    • 5.1. Alle Retouren, sei es zum Umtausch oder zur Gutschrift, die auf eine fehlerhafte Bestellung oder auf Gründe zurück-zuführen sind, die die jmp-dental GmbH nicht zu vertreten hat, können grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen zurückgesandt werden. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 % des Netto-Warenwertes berechnet. Rück-sendungen müssen original verpackt und für die jmp-dental GmbH frachtfrei sein und dürfen erst nach Rücksprache mit der jmp-dental GmbH erfolgen.
    • 5.2. Die Rücknahme von Artikeln, die vom Vertragspartner verändert oder beschädigt wurden ist ausgeschlossen. Gutschriften können ausschließlich mit neuen Aufträgen verrechnet werden.
  6. Gefahrenübergang
    • 6.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Lieferung geht mit Bereitstellung der Lieferung auf den Vertragspartner über. Das gilt auch dann, wenn sich der Versand infolge von Umständen, die die jmp-dental GmbH nicht zu vertreten hat, verzögert. Unterbleibt die Mitteilung der Versandbereitschaft, so geht die Gefahr mit Übergabe der Waren an den Transporteur, spätesten jedoch mit dem Verlassen des Werks oder Lagers auf den Vertragspartner über. Dies gilt auch bei Verwendung unserer Transportmittel oder frachtfreier Lieferung.
    • 6.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware so lange ausreichend zu versichern, wie der Eigentumsvorbehalt für die jmp-dental GmbH gilt.
  7. Mängelrüge, Gewährleistung
    • 7.1 Der Vertragspartner hat die empfangene Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit sowie Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Mängelrügen hat der Besteller unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, schriftlich zu erheben. Für versteckte Mängel gilt die gleiche Frist ab Entdeckung. Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel entfällt die Gewährleistung. Sofern der Vertragspartner Unternehmer ist, müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalender-tagen nach Lieferung oder Leistung schriftlich angezeigt werden, verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen.
    • 7.2 Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl der jmp-dental GmbH eine Nachbesserung der fehlerhaften Ware oder eine Ersatzlieferung. Ist der Vertragspartner Unternehmer, hat er zur Mängelbeseitigung die Lieferung auf seine Kosten und sein Risiko an die jmp-dental GmbH zurückzugeben. In keinem Fall haftet die jmp-dental GmbH für die Kosten, die dadurch entstehen, daß die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Nach Wahl der jmp-dental GmbH kann die jmp-dental GmbH die Mängelbeseitigung auch beim Vertragspartner ausführen.
    • 7.3 Für Mängel haftet die jmp-dental GmbH nur in der Weise, daß die jmp-dental GmbH diejenigen Teile unentgeltlich auszubessern oder zu ersetzen hat, die infolge fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung entstanden sind. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden, die auf z.B. mißbräuchliche An- oder Verwendung, nutzungsbedingten Verschleiß, Vernachlässigung in der Pflege und Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung zurückzuführen sind. Die Gewährleistung der jmp-dental GmbH erlischt, wenn das Produkt verändert worden ist oder in von der jmp-dental GmbH nicht freigegebenen Kombinationen mit fremden Teilen verwendet wurde und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang damit steht.
    • 7.4 Ist der Vertragspartner Unternehmer, beschränkt sich die Haftung der jmp-dental GmbH für Fremderzeugnisse auf die Abtretung der Ansprüche, die der jmp-dental GmbH gegen den Lieferanten der Fremderzeugnisse zustehen, vorausgesetzt, die jmp-dental GmbH macht dem Vertragspartner bei Abtretung alle der jmp-dental GmbH bekannten Angaben über den Lieferanten zugänglich, die dem Vertragspartner die Geltendmachung des Anspruchs ermöglichen.
    • 7.5 Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder Ersatzleistung kann der Vertragspartner zwischen Herabsetzen der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages wählen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Vertragspartner kein Rücktrittsrecht zu.
    • 7.6 Rücksendungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung der jmp-dental GmbH. Nur original verpackte Waren können zum Umtausch bzw. zur Gutschrift zurückgenommen werden. Bei Rücksendungen hat der Vertragspartner den Nachweis über den Warenerhalt zu führen. Hierzu genügt die Bekanntgabe von Rechnungsnummer und Datum in Form einer Rechnungskopie.
  8. Eigentumsvorbehalt
    • 8.1 Die Lieferungen der jmp-dental GmbH erfolgen stets unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner Eigentum der jmp-dental GmbH. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Saldoforderung der jmp-dental GmbH.
    • 8.2 Der Vertragspartner ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsvorganges weiterzu-veräußern. Er darf die Vorbehaltswaren jedoch weder verpfänden noch sicherungsübereignen.
    • 8.3 Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Vertragspartner bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten an die jmp-dental GmbH ab, die für den Vertragspartner durch die Weiterveräußerung entstehen. Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob der Vertragspartner die Vorbehaltsware unverarbeitet, be- oder verarbeitet oder zusammen mit anderen Sachen veräußert. Erfolgt die Veräußerung zusammen mit nicht der jmp-dental GmbH gehörender Ware, so gilt die Abtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Der Wert bemißt sich nach den Verkaufspreisen der jmp-dental GmbH.
    • 8.4 Der Vertragspartner ist ermächtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf einzuziehen unbeschadet der Einziehungsbefugnis der jmp-dental GmbH. Solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, wird die jmp-dental GmbH die Forderung nicht selbst geltend machen. Auf Verlangen der jmp-dental GmbH hat der Vertragspartner die Schuldner der abgetretenen Forderung der jmp-dental GmbH bekanntzugeben und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Das Recht der jmp-dental GmbH, die Abtretung den Drittschuldner selbst mitzuteilen, wird hierdurch nicht berührt. Dem Vertragspartner ist es untersagt, die Forderung gegen den Drittschuldner an Dritte abzutreten oder mit dem Drittschuldner ein Abtretungsverbot zu vereinbaren.
    • 8.5 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die jmp-dental GmbH von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Sicherungsrechte der jmp-dental GmbH durch Dritte unverzüglich und auf schnellstem Wege zu benachrichtigen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der jmp-dental GmbH alle zur Wahrung der Rechte der jmp-dental GmbH not-wendige Interventionen entstehenden Kosten zu erstatten.
    • 8.6 Solange eine Forderung von jmp-dental GmbH besteht, ist die jmp-dental GmbH berechtigt, vom Vertragspartner jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware noch in seinem Besitz ist und wo sie sich befindet. jmp-dental GmbH ist ferner berechtigt, diese Ware jederzeit an der Stelle, an der sie sich befindet, zu besichtigen und zurückzuholen. Der Vertragspartner ist schließlich verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zugunsten der jmp-dental GmbH ausreichend gegen Feuer-, Bruch-, Wasserschaden sowie Diebstahl zu versichern.
    • Entstehende Versicherungsansprüche gelten in Höhe der Forderungen der jmp-dental GmbH als an die jmp-dental GmbH abgetreten.
  9. Haftung
    • Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz aus jedem Rechtsgrund, einschließlich solcher wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eingeschränkt:
    • 9.1 Schadenersatzansprüche gegen der jmp-dental GmbH können nur dann geltend gemacht werden, soweit Schadens-ursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die jmp-dental GmbH oder durch die Erfüllungsgehilfen der jmp-dental GmbH beruht.
    • 9.2 In den sonstigen Fällen haftet die jmp-dental GmbH für Schäden wegen von der jmp-dental GmbH zu vertretenden Leistungsverzuges, von der jmp-dental GmbH zu vertretender Unmöglichkeit die Leistung sowie wegen schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch die jmp-dental GmbH oder der Erfüllungsgehilfen der jmp-dental GmbH. In diesen Fällen ist der Schadenersatz jedoch auf den Schaden beschränkt, den die jmp-dental GmbH bei Vertragsabschluß als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung derjenigen Umstände hätten voraussehen müssen, die der jmp-dental GmbH bei Vertragsschluß bekannt waren oder bekannt gewesen sein mußten. In den übrigen Fällen sind Schadenersatzansprüche des Vertragspartners ausgeschlossen.
    • 9.3 Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware, es sei denn, die jmp-dental GmbH hat arglistig gehandelt.
  10. Abtretungsverbot
    • Soweit nicht mit dem Vertragspartner ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist der Vertragspartner ohne das Einverständnis der jmp-dental GmbH nicht berechtigt, Rechte aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen.
  11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
    • 11.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
    • 11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Essen, wenn der Vertragspartner ein vollkaufmännischer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Allerdings behält sich die jmp-dental GmbH das Recht gegen den Vertragspartner, der keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, nach Wahl der jmp-dental GmbH auch vor den ansonsten zuständigen Gerichten gerichtlich vorzugehen.
  12. Schlußbestimmungen
    • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen insgesamt oder teilweise nichtig, unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Nichtige, unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmungen sind durch solche wirksamen und durchführbaren Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommen. Gleiches gilt, wenn diese Bedingungen eine Lücke enthalten sollten.